„Nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat.“
In unserer modernisierten Internetgesellschaft liest man immer häufiger von etwaigen Datenschutzvergehen. Häufig betrifft dies ausländische Unternehmen, aber auch Sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen können mit solchen Schlagzeilen in die Medien geraten.
Die Rufschädigung ist die eine Seite der Medaille, die damit verbundenen Strafen die andere.
Bislang galt das deutsche Bundesdatenschutzgesetz als eines der schärfsten der Welt. Die EU hat mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), welche am 25.05.2018 in Kraft tritt, diese Regelungen nochmals verschärft. Nicht nur die Anforderungen sind gestiegen, sondern auch die damit verbundenen Strafen, welche ab diesem Zeitpunkt vollstreckt werden müssen.
Einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen ist oftmals nicht einfach. Konflikte von Kompetenz und Führungkraft sind häufig die Ursache für die Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten.
Wir stellen Ihnen einen Datenschutzbeauftragen für Ihr Unternehmen. Dabei bringen wir den Datenschutz Ihres Unternehmens auf den neuesten Stand und schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit sensiblen Daten – sowohl der firmeneigenen als auch der firmenfremden.
Nehmen Sie mit unserem Datenschutzbeauftragten Kontakt auf über unser Kontaktformular.